Heizkosten richtig abrechnen

Fasst eine Eigentümergemeinschaft einen anderslautenden Beschluss, kann er angefochten werden. Die 70/30- Regelung gilt für Gebäude, die durch Wärme-Contracting versorgt werden, für alle Bauten, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllen, mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind (Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2011, 292a C 7251/10, in: Der Wohnungseigentümer 2011, Seite 120).