Die Klägerin war vom 01. Juli 2005 bis zum 30. September 2008 Mieterin einer Wohnung in Traunstein. Der Mietvertrag enthielt folgende formularvertragliche Regelung zu den Schönheitsreparaturen: "(…) Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters bei der Ausführung der Schönheitsreparaturen bei Vertragsende nicht von der ursprünglichen Ausführungsart abweichen.
Heizkosten richtig abrechnen
Jeder Eigentümer kann verlangen, dass für Abrechnungsperioden nach dem 1. Januar 2009 bei Gebäuden, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Heizkostenverordnung vorliegen, die Heizkosten zu 70 Prozent nach dem Verbrauch und zu 30 Prozent nach den Grundkosten umgelegt werden
Nachbarschaftsstreit – Der versperrte Zugang – Einstweilige Verfügung?
Versperrt ein Miteigentümer einem anderen den direkten Weg zur Mülltonnenanlage, kann darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung gesehen werden, wenn der Zugang, wenn auch beschwerlicher, über einen anderen Weg möglich ist. Es ist zumutbar, den normalen Klageweg zu beschreiten.
Grunderwerbsteuer – Urteil zu einheitliches Vertragswerk
Ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilde mit dem Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks aber nur dann ein einheitliches Vertragswerk, wenn das Zusammenwirken auf der Veräußererseite für den Erwerber auch objektiv erkennbar sei.
Die Bedingungen für einen Immobilienkauf bleiben auch nach Erhöhung der Grunderwerbsteuer in etlichen Bundesländern gut.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hält die Leitzinsen bei 1 Prozent, die Aussichten für Baugeldkunden bleiben damit weiterhin gut – Auch in den nächsten Wochen und Monaten kann mit sehr attraktiven Zinsen gerechnet werden, doch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in immer mehr Bundesländern drückt auf die Stimmung der Immobilieninteressenten. Das muss allerdings nicht sein, eine optimierte Baufinanzierung kann den Nachteil wieder wettmachen.
Persönlichkeitsrecht: Fotos von bewohnter Wohnung nicht immer zulässig
Vermieter haben nach der Kündigung eines Mietvertrages keinen Anspruch darauf, von der noch bewohnten Wohnung Fotos zu machen. Denn damit verstoßen sie gegen das Persönlichkeitsrecht der Mieter.