Wie funktioniert das Förderprogramm Baukindergeld
Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukindergeld profitieren.
Ab dem 18. September 2018 können bei der KfW Bankengruppe Anträge für das Baukindergeld gestellt werden .
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Wenn SieIhr Haus oder hre Wohnung verkaufen oder vermieten, sind Sie verpflichtet, die KfW umgehend zu informieren. Sie erfüllen dann die Förderbedingungen nicht mehr und erhalten keine weiteren jährlichen Auszahlungen mehr.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Voraussetzungen für die Förderung
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten .
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15 .000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und des vorvorletzten Jahres.
- Die Erteilung der Baugenehmigung oder die Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgte zwischen dem 1.2018 und dem 31.12.2020.
- Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohnimmobilie und Ihr Hauptwohnsitz
- Das neue Haus oder die neue Eigentumswohnung liegt in
Antrag
Anträge können ab dem 18.9.2018 ausschließlich online gestellt werden.
Wenn Sie nach dem 18.9.2018 Ihr neues Zuhause beziehen, müssen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Einzug stellen.
Wichtige Informationen und Links finden Sie auf www.kfw.de/baukindergeld