Baukindergeld

Wie funktioniert das Förderprogramm Baukindergeld

Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom  Baukindergeld profitieren.

 

Ab dem 18. September 2018 können bei der KfW Bankengruppe Anträge für  das Baukindergeld gestellt  werden .

 

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern  und  Alleinerziehenden  leichter  machen,  ein  eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie  12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen  Raten zu je  1.200 Euro.

 

Wenn  SieIhr Haus oder  hre Wohnung  verkaufen  oder  vermieten,  sind  Sie  verpflichtet,  die KfW umgehend zu informieren. Sie erfüllen dann die Förderbedingungen nicht mehr  und erhalten  keine weiteren jährlichen  Auszahlungen  mehr.

 

Was wird gefördert?

 

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit  mindestens  einem  im  Haushalt  lebenden Kind unter 18 Jahren.

 

Voraussetzungen  für die Förderung

 

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die  Sie  oder Ihr  Partner Kindergeld erhalten .
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15 .000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und des vorvorletzten Jahres.
  • Die Erteilung der Baugenehmigung oder die Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgte zwischen dem  1.2018  und dem 31.12.2020.
  • Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohnimmobilie und Ihr Hauptwohnsitz
  • Das neue Haus oder die neue Eigentumswohnung liegt in

 

Antrag

 

Anträge können ab dem  18.9.2018 ausschließlich  online gestellt werden.

 

Wenn Sie nach dem 18.9.2018 Ihr neues Zuhause beziehen, müssen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Einzug stellen.

 

Wichtige Informationen und Links finden Sie auf www.kfw.de/baukindergeld