Kategorie: Immobilienurteile

Käufer darf Kaufpreis auch mindern, wenn er Mangel kennt

Nach einem aktuellen Urteil des BGH kann der Käufer einer Eigentumswohnung den Kaufpreis mindern, selbst wenn er den Sachmangel kannte. Das gilt aber nur dann, wenn dies nicht bei Abschluss des formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages, sondern erst im Zeitpunkt der Eintragung der Fall war.