Kategorie: Immobilienurteile

Grundstücksrecht: Verjährung von Beschaffenheitsgarantien

Wird in einem Immobilien-Kaufvertrag eine selbständige Beschaffenheitsgarantie beispielsweise wegen der Altlastenbeschaffenheit vereinbart, gilt mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, die der Regelung des  §  438 BGB entspricht.