Kategorie: Immobilienurteile

Elternunterhalt: Verwertung der Immobilie für pflegebedürftige Eltern?

Der BGH hat entschieden, dass der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist.

Übersteigt das sonstige vorhandene Vermögen ein über die Dauer des Berufslebens mit 5 % vom Bruttoeinkommen geschütztes Altersvorsorgevermögen nicht, kommt eine Unterhaltspflicht aus dem Vermögensstamm nicht in Betracht.

Der Vermieter kann dem Mieter einer Wohnung untersagen, auf einer Terrasse über die Sommermonate einen Pavillon aufzustellen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild der Anlage verändert wird

Hintergrund

Der Vermieter einer Wohnung verlangt von den Mietern, dass diese einen Pavillon von der Terrasse entfernen. Die Wohnung erstreckt sich über Erdgeschoss und erstes Obergeschoss. Im Obergeschoss befindet sich eine größere Terrasse. Dort stellen die Mieter in der Zeit von Mai bis September einen Pavillon auf, der aus einem Gestell aus Stahlrohren besteht, die am Dach und an den Seiten mit Stoff bespannt werden können.