Die im Mietspiegel aufgeführten Merkmale, die zu einem Mietabschlag führen, hat grundsätzlich der Mieter zu beweisen. Bei Anmietung der Wohnung empfiehlt es sich deren Ausstattung genau niederzulegen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.
Kategorie: Immobilienurteile
Telekommunikationsvertrag mit subventioniertem Handy
Publiziert am 1. Februar 2012 von Rechtsanwalt Mattes
In zwei aktuellen Entscheidungen haben Gerichte einem Verbraucher ein gesondertes, zusätzliches Widerrufsrecht zugebilligt, wenn der Kauf des Mobiltelefons zusammen mit einem Telekommunikationsdienstleistungsvertrag erfolgte (AG Dortmund MMR 2011, 67; LG Lüneburg MMR 2011, 735-736; siehe auch Limbach NJW 2011, 3770).
Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte – offensichtlich verkehrsgünstiger
Als Werbungskosten können Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden. Grundsätzlich ist die Entfernung für die kürzeste Strecke anzusetzen, es sei denn, eine andere als die kürzeste Strecke ist offensichtlich verkehrsgünstiger und wird auch regelmäßig benutzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Entscheidung (VI R 46/10) dargelegt, wann von einer offensichtlich verkehrsgünstigeren Strecke auszugehen ist und welche Strecken in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Änderung BauO NRW (Solar- und Kleinwindanlagen werden genehmigungsfrei)
Das Land NRW hat zum Jahreswechsel 2011/2012 eine Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW) beschlossen.
Nur die wirksame Nebenkostenabrechnung verpflichtet den Mieter zur Nachzahlung
Wieder einmal hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Nebenkostenabrechnung auseinander zu setzen. Dabei stellten die Karlsruher Richter klar, dass nicht jede Abrechnung die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB in Gang setzen – und somit auch zu einer Zahlungsverpflichtung des Mieters – führt, sondern nur eine den formellen Anforderungen genügende Betriebskostenabrechnung (BGH, Versäumnisurteil vom 8. Dezember 2010, Az.: VIII ZR 27/10).
Urteil zu Betriebskostenpauschale und Belegeinsicht
Vereinbaren Mieter und Vermieter eine Nebenkostenpauschale, dann ist der Mieter auch an dieser Vereinbarung gebunden. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seine anfängliche Kalkulation einer Betriebskostenpauschale offenzulegen.