Kategorie: Allgemein

Mietminderung

Das Recht auf Mietminderung ist ein Recht der Gewährleistung.

Ist der Mieter durch einen Mangel der Mietsache oder durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache beschränkt, darf er die Miete mindern. Das gilt auch, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch ganz oder teilweise entzogen wird (§ 536 BGB).

FG Düsseldorf: Einheitliches Vertragswerk bei Grundstückskauf und Bauerrichtung muss für Erwerber objektiv erkennbar sein

zu FG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 – 7 K 417/10 GE.
Ein Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks und ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilden nur dann wegen eines Zusammenwirkens der Beteiligten auf der Veräußererseite ein einheitliches Vertragswerk mit der Folge, dass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Zusammenwirken für den Erwerber objektiv erkennbar war.

Haftung bei Wohneigentum

Die Miteigentümer eines Hauses mit mehreren Wohnungen haften untereinander nicht verschuldensunabhängig nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs.