Wenn durch die in der einen Hälfte eines Doppelhauses untergebrachte Heizungsanlage die andere Doppelhaushälfte mit beheizt und mit Warmwasser versorgt wird, kann der Nutznießer vom Heizungsbetreiber mangels Vereinbarung eine (dauernde) Versorgung der Doppelhaushälfte mit Heizwärme und Warmwasser nicht verlangen. Auch das so genannte nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis führt nicht zu einem selbständigen Anspruch.
Kategorie: Allgemein
Grundstücksrecht: Haftung bei Verweigerung der Genehmigung
Bei einem Grundstückskaufvertrag haftet die vollmachtlos vertretene Vertragspartei nicht schon dann auf Ersatz vergeblicher Vertragskosten, wenn sie die sicher scheinende Genehmigung ohne triftigen Grund verweigert, sondern nur, wenn eine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung vorliegt, etwa…
Steuerrecht: Energieerzeugung durch Blockheizwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks (BHKW) im selbst genutzten Einfamilienhaus ist umsatzsteuerrechtlich Unternehmer, wenn er den erzeugten Strom teilweise und regelmäßig gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist. Die Entnahme von erzeugter Energie (Strom und Wärme) für den eigenen Bedarf unterliegt der Umsatzbesteuerung, wenn der…
Wohnraummietrecht: Eigenbedarfskündigung zu rein beruflichen Zwecken
Der BGH hat erstmals entschieden, dass auch die Absicht des Vermieters, eine Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken nutzen zu wollen, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen kann.
Einkünfteerzielungsabsicht muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Wenn ein Mietverhältnis auf Dauer angelegt ist, dann geht der Fiskus davon aus, dass beim Eigentümer einer Immobilie tatsächlich die Absicht besteht, Einkünfte zu erzielen. Das ist für einen Steuerzahler wichtig, weil nur bei Vorliegen dieser Absicht eventuelle Verluste geltend gemacht werden können. Bei befristeten Mietverhältnissen sehen die Finanzämter nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS etwas genauer hin.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX B 53/09)
Urteil: Vermieter möchte die Wohnung besichtigen
Wünscht ein Vermieter den Zugang zu seiner Wohnung, um sich einen Eindruck vom Zustand des Objekts zu verschaffen, darf der Mieter dem Vermieter, trotz angemessener Ankündigung, nicht ständig den Zutritt verweigern oder dem Vermieter ein "Hausverbot" erteilen.