Fahrtenbuch: Nachträgliche Änderungen erlaubt

Ein lückenlos handschriftlich geführtes Fahrtenbuch kann durch spätere Aufzeichnungen am Computer ergänzt werden. Das entschieden die Richter des Finanzgerichts Berlin Brandenburg, meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall hatte ein Dienstwagenfahrer im Fahrtenbuch die besuchten Geschäftskontakte nur in Stichpunkten aufgeführt und die Detailangaben später in einer Liste am Computer vervollständigt.

Sein zuständiges Finanzamt definierte daraufhin das Fahrtenbuch als nicht ausreichend geführt und wandte die übliche pauschale 1-Prozent-Versteuerung des privat genutzten Dienstfahrzeugs an. Dagegen klagte der Autofahrer und erhielt vom Finanzgericht recht.

Die ergänzenden Angaben seien nachprüfbar, das Fahrtenbuch lückenlos, mehr sei nicht zu verlangen, urteilten die Richter. (AZ: 12 K 12047/09).