"Dieser Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ist aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen", sagtJens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Der IVD fordert, dass der Bund die Steuerspirale bei der Grunderwerbsteuer stoppt."
Der Bund sollte dazu die Gesetzgebungsbefugnis wieder an sich ziehen oder zumindest den Steuersatz durch Bundesrecht deckeln. "Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer verhindert, dass junge Familien sich ein Eigenheim kaufen können", argumentiertKießling. Zusätzliche steuerliche Hürden beim Immobilienerwerb sind nicht akzeptabel und stehen der politischen Aussage der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland erhöhen zu wollen, entgegen." Außerdem benachteiligt die Grunderwerbsteuer Immobilieninvestitionen gegenüber anderen Kapitalanlageformen.
Länderfinanzausgleich führt zu höheren Steuern
Die Steuererhöhungen werden üblicherweise mit dem Zwang der Länder begründet, ihre Haushalte bis zum Jahre 2020 zu konsolidieren. "Dies ist aber nur die halbe Wahrheit"; sagtHans-Joachim Beck, Leiter Abteilung Steuern beim IVD Bundesverband. Tatsächlich werden die Länder vor allem durch die besonderen Regeln des Länderfinanzausgleichs praktisch gezwungen, ihre Steuersätze zu erhöhen. Um zu verhindern, dass die Länder die ihnen eingeräumte Befugnis dazu nutzen, ihre Steuersätze zu senken und den Steuerausfall zu Lasten der andere Länder auszugleichen, ist im Länderfinanzausgleich geregelt worden, dass zur Bestimmung der Steuerkraft der Grunderwerbsteuer die Einnahmen der einzelnen Länder um die Unterschiede zu bereinigen sind, die sich aus den unterschiedlichen Steuersätzen ergeben.
Dadurch wird erreicht, dass diejenigen Länder, die die Steuersätze senken, ihre Einnahmeverluste selber tragen müssen. Dementsprechend verbleiben Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen in dem betreffenden Bundesland und werden nicht über den Länderfinanzausgleich abgeschöpft.
"Dadurch wird ein Wettbewerb um die höheren Steuersätze ausgelöst", erklärtBeck. "Denn bei denjenigen Ländern, die ihre Steuersätze nicht erhöhen, wird für den Länderfinanzausgleich mehr Steueraufkommen angerechnet als sie tatsächlich erzielen."
Gewinner sind die Länder, die höhere Steuersätze haben als die anderen. Die Sonderregeln für die Grunderwerbsteuer im Länderfinanzausgleich müssen daher nach Ansicht von Beck abgeschafft werden.
Vorgeschichte der Grunderwerbssteuer
Durch die Föderalismusreform I erhielten die Bundesländer das Recht, die Steuersätze für die Grunderwerbsteuer ab 2006 selbst zu bestimmen. Davon haben inzwischen neun der 16 Bundeländer Gebrauch gemacht. "Während man bei dieser Reform davon ausging, dass es zu einem Wettbewerb der Bundesländer "nach unten" kommen würde, und die Bundesländer versuchen würden, durch niedrige Steuersätze die Ansiedlung junger Familien und Unternehmen zu fördern, ist in Wahrheit genau das Gegenteil eingetreten", erklärtBeck. Es sei ein Wettbewerb um die höchsten Steuersätze ausgebrochen.
Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen (siehe Art. 105 Abs. 2a GG). Dies sind die aktuellen Sätze:
Bundesland |
gültig ab |
Steuersatz |
Berlin[9] |
01.01.2007 |
4,5 % |
Brandenburg[10] |
01.01.2011 |
5,0 % |
Baden-Württemberg |
geplant/offen |
5,0 % |
Bremen[11] |
01.01.2011 |
4,5 % |
Hamburg [12] |
01.01.2009 |
4,5 % |
Niedersachsen[13] |
01.01.2011 |
4,5 % |
Nordrhein-Westfalen[14] |
01.10.2011 |
5,0 % |
Rheinland-Pfalz[15] |
01.03.2012 |
5,0 % |
Saarland[16] |
01.01.2011 |
4,0 % |
Sachsen-Anhalt[17] |
01.03.2010 |
4,5 % |
Schleswig-Holstein[18] |
01.01.2012 |
5,0 % |
Thüringen[19] |
07.04.2011 |
5,0 % |
Übrige |
– |
3,5 % |