Mieter haben oft schlechte Karten, wenn ihr Vermieter Eigenbedarf für eine Wohnung anmeldet. Selbst wenn vorher eine solche Kündigung ausgeschlossen wurde, kann sie wirksam sein.
Elternunterhalt: Verwertung der Immobilie für pflegebedürftige Eltern?
Der BGH hat entschieden, dass der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist.
Übersteigt das sonstige vorhandene Vermögen ein über die Dauer des Berufslebens mit 5 % vom Bruttoeinkommen geschütztes Altersvorsorgevermögen nicht, kommt eine Unterhaltspflicht aus dem Vermögensstamm nicht in Betracht.
Der Vermieter kann dem Mieter einer Wohnung untersagen, auf einer Terrasse über die Sommermonate einen Pavillon aufzustellen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild der Anlage verändert wird
Hintergrund
Der Vermieter einer Wohnung verlangt von den Mietern, dass diese einen Pavillon von der Terrasse entfernen. Die Wohnung erstreckt sich über Erdgeschoss und erstes Obergeschoss. Im Obergeschoss befindet sich eine größere Terrasse. Dort stellen die Mieter in der Zeit von Mai bis September einen Pavillon auf, der aus einem Gestell aus Stahlrohren besteht, die am Dach und an den Seiten mit Stoff bespannt werden können.
Urteil: Strafanzeige gegen Vermieter nach Hausfriedensbruch – Mieter gekündigt
Eine Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt nicht zwingend die Kündigung des Mieters, so das Urteil. Als Verstoß gegen die mietvertragliche Treueverpflichtung ist eine Strafanzeige nur dann anzusehen, wenn mit ihr vorsätzlich falsche oder leichtfertige Angaben gemacht werden.
Urteil Schönheitsreparaturen – Unwirksame Quotenklausel im Mietvertrag
Der BGH hat in seinem Urteil Quotenklauseln für unwirksam erklärt, die Vorgaben zur Berechnung der anteiligen Renovierungskosten enthalten: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts."
Urteil: Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Befristung des Mietvertrages
Der BGH hat durch Urteil entschieden, dass für die Dauer der unwirksamen Befristung im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein beiderseitiger Kündigungsverzicht anzunehmen ist.